Erbrecht

Sie wollen mit einem Testament

oder Erbvertrag stabile Verhältnisse
schaffen?

Ihre Notare in Solms und Braunfels sind Ihre unparteiischen Partner bei Verträgen im Bereich Erbrecht – von der Beurkundung bis zur Vollstreckung Ihres Testaments.

Durchschnittliche Bewertung bei Google 4.9 ★★★★★

Rechtssichere Formulierung Ihrer Nachlassregelung zu Meidung von Streit & Steuern

Spürbare Kostenersparnis, da in der Regel kein Erbschein erforderlich

Amtliche Verwahrung und automatische Testaments-eröffnung von Amtswegen

SKS Fachanwälte - Notare

Recht aber verständlich

Die meisten Menschen möchten nach ihrem Tod ihre Lieben abgesichert wissen und streben eine gerechte Verteilung ihrer Hinterlassenschaft an. Manchmal muss das Vermögen auch vor dem Zugriff eines Sozialhilfeträgers, Leistungsträgers oder Gläubigers geschützt werden.

Möglicherweise sind Ihre Erben minderjährig oder es droht der Zugriff eines geschiedenen Ehegatten. Für all das sieht das Erbrecht maßgeschneiderte Lösungen vor, die wir mit Ihnen zusammen erarbeiten können. Besonders spezialisiert hierfür ist Christian Kolmer als Fachanwalt für Erbrecht.

Was wir für bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages für Sie tun können ...

Kostenloser Rückruf →

Sie sind nicht alleine

Häufige Fragen zum Erbrecht

  • Warum ein notarielles Testament? Wofür ein Erbschein?

    In den meisten Erbfällen ist zum Zugriff auf den Nachlass ein Erbschein erforderlich, nicht jedoch, wenn ein notarielles Testament vorhanden ist. Da die Kos ten ohnehin entstehen, ist es ungleich sinnvoller unter qualifizierter juristischer Beratung eine letztwillige Verfügung zu errichten. Allen anderen helfen wir gerne mit einem Erbscheinsantrag.

  • Testament oder Erbvetrag?

    Ein Testament sollte errichtet werden, wenn einseitig der letzte Wille geregelt wird, entweder als Einzeltestament oder unter Ehegatten und Lebenspartnern als gemeinschaftliches Testament. Der Erbvertrag empfiehlt sich, wenn ein Austauschgeschäft zwischen Erblasser und Erben vorgenommen wird.

  • Was ist mit meinem Pflichtteil?

    Wenn die überlebenden Angehörigen nicht mit Pflichtteilsforderungen von an deren Angehörigen belastet werden sollen, ist es möglich einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren und bereits Zahlung zu leisten.

  • Was versteht man unter vorweggenommener Erbfolge?

    Auch die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten, einmal um den Nachlass angemessen zu verteilen oder aus steuerlichen Gesichtspunkten kann Sinn ergeben. Sie sollten jedoch Ihr eigenes Versorgungsinteresse stets im Blick behalten. 

  • Erbauseinandersetzung

    Auch wenn kein Streit besteht, sind Nachlässe häufig auseinander zu setzen. Wenn Grundstücke im Nachlass sind, muss man hierfür zwingend zum Notar. Wir helfen Ihnen dabei, einen angemessenen Interessenausgleich untereinader zu finden, so dass Streitigkeiten und Ungerechtigkeiten vermieden werden.

Was wir für Sie tun können

Ihr schnellster Weg zur notariellen Beurkundung

01

Einfach online starten

Für Ihre Beurkundung klicken Sie auf die Schaltfläche "Anfrage 24/7 starten" von wo Sie wollen und wann Sie wollen.

02

Vertragsentwurf erhalten

Nach telefonischer Rücksprache zur Klärung von Fragen, erhalten Sie schnellstmöglich Ihren Vertragsentwurf per E-Mail.

03

Beurkundung durchführen

Ihre Beurkundung führen wir einfach und flexibel in der Kanzlei in Solms oder (in Ausnahmefällen) bei Ihnen vor Ort durch.

Testimonials

Was Mandanten sagen

“Hervorragende Unterstützung! Hier bist du gut aufgehoben. Vielen Dank und bis zum nächsten mal"

Heinz Krix, Bewertung auf Google

“Ich habe mit Herrn Kolmer sowie mit Frau Schieferstein nur gut Erfahrungen gemacht. Beide sind fachlich sehr kompetent und ich kann sie nur empfehlen.”

Jacky P., Bewertung auf Google

“Sehr gut organisiertes Notariat mit kurzen Reaktionszeiten. Herr Kolmer kümmert sich umfassend, erläutert genau und sein Team ist wirklich sehr versiert. Gerne wieder.”

Anja Katharina Wolff, Bewertung auf Google

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Heinz Krix, Bewertung auf Google

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