Verkehrsrecht

Wir vertreten nur Ihre Interessen.
Lassen Sie sich nicht ausbremsen.

Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschäden - was nun?

Unfallgeschädigter oder -verursacher?

Nach einem Unfall im Straßenverkehr ist umgehend die Höhe des Schadens, Art und Umfang Ihrer Beteiligung sowie insbesondere die Verschuldensfrage zu klären. Hier kommt es nicht selten zu Überraschungen, da sich die Lage später anders darstellt, als zunächst am Ort des Geschehens angenommen.

Holen Sie sich einen Fachanwalt an Ihre Seite!

Bei einem Unfall - auch bei vermeintlich klarer Sachlage - empfehle ich Ihnen, nichts alleine zu unternehmen. Ziehen Sie stets einen spezialisierten Anwalt hinzu. Denn: Der Versicherer Ihres Unfallgegners hat das Interesse, so wenig wie möglich zu zahlen. Die Gegenseite hat aber bei voller Haftung den entstandenen Schaden, meine Vergütung sowie zahlreiche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, zu tragen. Bei (Mit-)Verschulden Ihrerseits können zwecks Kostendeckung Kasko- und Rechtsschutzversicherer in Anspruch genommen werden.

Begegnen Sie dem Gegner auf Augenhöhe!

Legen Sie die Unfallabwicklung nicht in die Hände der Gegenseite und entgehen Sie fantasievollen Sparversuchen der Versicherungen. Mit qualifizierter juristischer, technischer und unter Umständen medizinischer Unterstützung an Ihrer Seite erhalten Sie das, was Ihnen zusteht - und zwar ungekürzt. Ich kenne die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten, berate Sie umfassend zur Schadensregulierung und vertrete Sie ausschließlich in Ihrem Interesse. Wenn nötig, veranlassen wir die Begutachtung Ihres Fahrzeugs für Sie durch einen erfahrenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen und vermitteln auf Wunsch auch spezialisierte Werkstätten und den Mietwagen. Auf dahingehende Angebote der Gegenseite sollten Sie nicht eingehen.

Sind Sie durch den Unfall verletzt?

Haben Sie einen Personen-/Körperschaden erlitten, sollten Sie ein Krankentagebuch über den Verlauf der Heilung sowie die Beschwerden führen und alle medizinischen Unterlagen sammeln. Sind Sie schwerwiegender verletzt, gibt es viel zu beachten und zu veranlassen, z.B. die Betreuung des Haushalts, der Kinder und Ihre Rehabilitation. Während Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren, veranlassen wir das Erforderliche.

Verschenken Sie keine Ansprüche!

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich seit Jahren ausschließlich in diesem Bereich tätig. Mit meiner Erfahrung und meinem Know-how aus über 3.000 verkehrsrechtlichen Fällen erhalten Sie den Schadensersatz, der Ihnen zusteht. Untersuchungen haben gezeigt: Unfallgeschädigte, die sich durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten lassen, erhalten bis zu 30 Prozent höhere Zahlungen.

Sonderfall Young-/Oldtimer

Ihr Schadensfall mit einem Liebhaberfahrzeug muss genauso sorgfältig und liebevoll bearbeitet werden, wie Sie Ihr Fahrzeug pflegen. Gerichte und Versicherungen kennen sich selten in Oldtimerdingen und mit Exotenfahrzeugen aus. Hier Ansprüche geltend zu machen, ist eine Herausforderung. Ich kenne mich in diesem Bereich aus. Reparaturkosten und -wege, der Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die Wertminderung und die Reparaturdauer/Wiederbeschaffung sind hier nicht standardmäßig zu ermitteln. Als Experte auf diesem Gebiet trete ich Kürzungen der Regulierungsleistungen der Versicherer, die sich aus der Besonderheit des Fahrzeugs ergeben, professionell entgegen.

Die Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs

Die Gründe für den Wunsch, einen Neu- oder Gebrauchtwagen zurückzugeben, sind vielfältig. Sie reichen vom verschwiegenen Unfallschaden über zu hohen Benzinverbrauch / Abgasausstoß bis zu technischen / elektronischen Fehlern aller Art. Auch falsche oder missverständliche Werbeaussagen des Herstellers begründen einen Mangel.

Lehnt der Verkäufer die Rückgabe ab, beziehungsweise behauptet der Händler für die Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs benötige er die Zustimmung des Herstellers? Wir verfügen hier über umfangreiche Erfahrungen und kennen die Argumente der Verkäufer, Händler und Hersteller sowie die ergangene Rechtsprechung. Die Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs erfordert oftmals ein Sachverständigengutachten. Zudem ist meist die Nutzung des Kfz zu berücksichtigen. Wir haben all das im Blick für Sie! Nutzen Sie hier unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Ordnungswidrigkeiten, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis

Die meisten Menschen sind heute dringend auf das Fahrzeug angewiesen. Ein Verlust der Mobilität erschwert und gefährdet insbesondere die berufliche Tätigkeit, hat aber unter Umständen auch extreme Auswirkungen auf den privaten Bereich. Haben Sie ein Anhärungsschreiben, einen Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten, z.B. wegen Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlichtverstoß oder Alkohol/Drogen? Droht ein Fahrverbot oder gar Entzug der Fahrerlaubnis? Ich kenne diese Verfahren und deren Schwachstellen. Gerne werde ich hier für Sie tätig, um die Folgen abzuwenden oder wenigstens bestmöglich abzumildern.

Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung

Auf Wunsch erhalten Sie eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und der weiteren Vorgehensweise. Da ich zunächst nur ein paar Informationen benötige, ist die Kommunikation per E-Mail, Fax oder telefonisch zunächst ausreichend.

Prüfen der Erfolgsaussichten

Gegebenenfalls fordere ich die Ermittlungsakte mit allen Beweismitteln sowie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister in Flensburg an. Erscheinen mir die Unterlagen der Behörde nicht schlüssig, kann ich z.B. ein Gutachten zur technischen überprüfung der Radarfalle o.ä. veranlassen.

Gemeinsam entscheiden, wo die Fahrt hingehen soll

Sobald die Erfolgsaussichten ausreichend beurteilt werden können, entscheiden wir zusammen, wie weiter vorgegangen werden soll.

Janine D. Schieferstein

RAin Janine D. Schieferstein hilft Ihnen bei:

  • Verkehrs-Unfallregulierung (v.a. Sach- und Personenschäden)
  • Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten und -Strafverfahren
  • Kfz-Kaufrecht (z.B. Mängel und Rückabwicklung)
  • Führerscheinangelegenheiten (z.B. MPU)