Notar

Notarielle Beurkundungen beseitigen Sorgen

Notarielle Beurkundungen beseitigen Sorgen

Die vom Notar erstellten Urkunden haben als öffentliche Urkunden eine besondere Beweiskraft. Dabei können sie wie ein gerichtliches Urteil auch ein Vollstreckungstitel sein. Ihre Rechte werden größtmöglich sichergestellt. Während die notarielle Urkunde im Gesellschaftsrecht (u.a. Gründung einer GmbH) und im Grundstücksrecht (u.a. Kaufvertrag) ein „Muss“ ist, ist sie in vielen Bereichen des Familienrechts und des Erbrechts ein „Kann“, auf das Sie nicht verzichten sollten.

Vorteile der notariellen Urkunde:

  • rechtskonform
  • beweiskräftig
  • spart Zeit und Kosten
  • individuell gestaltbar, so dass Ihre Wünsche optimal zum Tragen kommen

Mit Sicherheit gut beraten: Die Bestellung zum Notar erfolgt über Bestenauslese

Wer zum Notar bestellt wird, hat die notarielle Fachprüfung erfolgreich bestanden und gehört zu den Besten seines Fachs, denn die Ernennung erfolgt über Bestenauslese.
Nach langjähriger Anwaltstätigkeit habe ich mich der Herausforderung gestellt, und mein juristisches Wissen durch die komprimierte Fortbildung nochmals erheblich erweitert. Durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wurde ich im Oktober 2016 zum Notar bestellt und stehe Ihnen seitdem als Träger eines öffentlichen Amtes zur Verfügung. Mein Amtssitz ist die Gemeinde Solms.

Der Notar als unparteiischer Wahrer der Interessen

In meiner Tätigkeit als Notar tätig bin ich nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten. Mein Anliegen ist daher, den Willen aller „unter einen Hut zu bekommen“. Oft agiere ich dabei als Mittler zwischen den widerstreitenden Interessen beider Seiten. Dass jeder der Vertragspartner die rechtliche Tragweite des Geschäfts versteht, ist mein Anspruch.

Keine Angst vor hohen Kosten

Viele scheuen im Bereich des Familien- und Erbrechts den Gang zum Notar, weil sie Kosten einsparen möchten. Doch dies ist in den meisten Fällen eine Milchmädchenrechnung. So ersetzt beispielsweise das notarielle Testament in der Regel den Erbschein, dessen Kosten gleich oder sogar höher liegen können. Ob Testament, Vorsorgevollmacht, Erb- oder Ehevertrag: Was im Vorhinein rechtskonform durch eine notarielle Urkunde geregelt ist, spart im Nachgang Zeit, Ärger und mögliche Anwaltskosten.
Dabei sind die Notarkosten im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt und hängen von der Art des Geschäfts sowie dem Geschäftswert ab. Gerne gebe ich Ihnen auf Wunsch eine erste Kosteneinschätzung zu Ihrem konkreten Fall.

Ihr besonderer Vorteil: meine Fachanwaltschaft für Erbrecht

Ziehen Sie mich als Notar bei Erbauseinandersetzungen, Schenkungen oder der Testamentsgestaltung hinzu, profitieren Sie hier von meiner Kompetenz als Fachanwalt für Erbrecht. Durch meine umfangreichen Erfahrungen im Erbrecht kann ich die besten Regelungen für Ihren individuellen Fall gemeinsam mit Ihnen entwickeln.

Christian Kolmer:

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Notar

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