Grundstückskauf: Risiken vermeiden
Beim Grundstückskauf ist es meine Aufgabe als Notar, jegliche Risiken für den Käufer und für den Verkäufer zu vermeiden:
- Den Verkäufer schütze ich davor, sein Eigentum zu verlieren, ohne dass der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Erst wenn mir die Zahlung des vollständigen Kaufpreises bestätigt ist, erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
- Für den Käufer stelle ich sicher, dass er mit der Zahlung das lastenfreie Eigentum an dem Grundbesitz erhält.
Übergabevertrag: Alles gut geregelt
Die unentgeltliche Übertragung von Grundbesitz kann mehrere Gründe haben:
- die Schenkung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge (siehe auch Erbrecht)
- an den Ehepartner zur Herstellung einer gerechten Vermögensverteilung
- aus Haftungsgründen
- bei der Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung
Insbesondere bei Schenkungen wird der Übergeber einer Immobilie die unentgeltliche Übertragung an bestimmte Bedingungen knüpfen, die es im Detail zu regeln gilt. Gerne stehe ich Ihnen hierfür als Notar zur Verfügung und finde gemeinsam mit Ihnen und den Begünstigten die passende Lösung.
Möglicher Regelungsbedarf besteht bei:
- Nießbrauch (u.a. Lastenverteilung)
- Wohnrecht
- Pflegeverpflichtung
- wiederkehrenden Zahlungen an den Schenker
- Mitspracherecht des Schenkers bei Verkauf oder Belastung der Immobilie
- Belastungen der Immobilie
- Anrechnung auf Pflichtteil / Pflichtteilsansprüche