Notar - Gesellschaftsrecht

Individuelle Lösungen
für Unternehmer

Individuelle Lösungen für Unternehmer

Mit unterschiedlichen rechtlichen Formen stellt das Gesetz Unternehmer und solche, die es werden wollen, vor die Qual der Wahl. Dabei ist die Wahl der richtigen Rechtsform abhängig von diversen Faktoren:

  • Idee und geplante Umsetzung der Unternehmung
  • Verhältnis der Gründer untereinander
  • Kapitalausstattung
  • Bereitschaft, persönliche Risiken einzugehen

So hat die Wahl der Rechtsform unter anderem Auswirkungen auf Machtverhältnisse unter Mitunternehmern, Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und Änderungen der Gesellschaftsstruktur. Auch in steuerlicher Hinsicht sowie bei der Frage nach Gewinn- und Verlustbeteiligung ist die Wahl der Rechtsform maßgeblich.

Haftungsrisiko bei den verschiedenen Rechtsformen

Zunächst unterscheidet das Recht zwischen Kleinunternehmern und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) sowie Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG). Dabei ist ein wesentlicher Unterschied das Haftungsrisiko. Der Einzelkaufmann, bzw. mindestens ein Gesellschafter bei den Personengesellschaften steht mit seinem Vermögen persönlich gerade. Dagegen haften Kapitalgesellschaften für Verbindlichkeiten mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht aber die hinter ihr stehenden Gesellschafter oder Vertretungsorgane der Gesellschaft.

Im Folgenden stelle ich Ihnen die bekanntesten Rechtsformen vor:

  • Kleinunternehmer melden ein Gewerbe an. Dazu ist weder eine Mindesteinlage noch eine notarielle Beurkundung nötig. Der Vorteil ist die vereinfachte Buchführung, der Nachteil das hohe Haftungsrisiko.
  • Beim Zusammenschluss mehrerer Selbstständiger ist die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine finanziell günstige Möglichkeit. Auch hier reicht die Gewerbeanmeldung, eine Mindesteinlage ist nicht nötig. Obwohl ein Gesellschaftsvertrag nicht vorgeschrieben ist, empfehle ich dringend, detaillierte Regelungen über Befugnisse, Gewinnverteilung und das Ausscheiden von Gesellschaftern aufzustellen. Bei Verbindlichkeiten stehen alle Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen ein.
  • Mindestens zwei Personen benötigt es zur Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Sie muss als Gewerbe angemeldet und im Handelsregister eingetragen werden. Wie bei den vorhergehenden Rechtsformen ist keine Mindesteinlage vorgeschrieben und es besteht das Haftungsrisiko für alle Gesellschafter. Die Ausfertigung eines Gesellschaftsvertrages ist dringend geboten, um Probleme untereinander zu vermeiden. Darüber hinaus besteht eine Pflicht zur ausführlichen Buchführung.
  • Sollen von Anfang an fremde Geldgeber in die Gesellschaft eingebunden oder Personen ohne Einfluss auf die Geschäftsführung beteiligt werden, stellt die Kommanditgesellschaft (KG) eine gute Möglichkeit für Gründer dar. Sie wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, von denen nur einer persönlich als Komplementär haftet. Dieses Haftungsrisiko wird häufig dadurch minimiert, dass als Komplementär eine nur mit der Kapitaleinlage haftende GmbH gewählt wird (sogenannte GmbH und Co. KG).
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) genießt als gebräuchlichste Rechtsform in der BRD großes Vertrauen im Rechtsverkehr – aufgrund des vorhandenen Stammkapitals und der damit einhergehenden Sicherheit. Die Mindesteinlage bei Gründung einer GmbH liegt bei 25.000,00 Euro, von denen aber nur die Hälfte, also 12.500,00 Euro, bei Gründung vorliegen müssen. Bei Gründung bedarf es eines beurkundeten Gesellschaftsvertrags, eines Geschäftsführervertrags und einer Gesellschafterliste. Darüber hinaus ist die Eintragung ins Handelsregister notwendig. Auch hier besteht selbstverständlich Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht.
  • Die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) ist der GmbH sehr ähnlich. Die Gründungsmodalitäten und die Pflichten zur Buchführung und Bilanzierung sind die gleichen. Der Unterschied liegt allein in der Mindesteinlage von nur einem Euro. Dafür müssen aber – bis zum Erreichen eines Stammkapitals von 25.000,00 Euro – jedes Jahr Gewinnrücklagen (mindestens 25 % des operativen Gewinns) gebildet werden. Ein wesentlicher Nachteil der UG besteht darin, dass das geringe Stammkapital bei Gründung, auf potentielle Geschäftspartner abschreckend wirken kann. Unproblematisch ist dagegen die spätere Umwandlung in eine GmbH.
  • Recht hoch ist der Aufwand bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG): Sie benötigt einen Gründer als Vorstand sowie mindestens drei Aufsichtsräte. Eine notariell beglaubigte Satzung und die Eintragung ins Handelsregister sind Pflicht. Mindestens 50.000,00 Euro muss das Stammkapital betragen. Vorteile sind, dass die Aufnahme weiterer Aktionäre und Gesellschafter ohne größeren administrativen Aufwand möglich ist und die AG mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Theoretisch ist aber auch eine persönliche Haftung des Vorstandes möglich. Ohne großen Aufwand gestaltet sich übrigens die Umwandlung einer GmbH in eine AG.

Als Notar stehe ich Unternehmern mit individuellen Lösungen zur Seite bei:

  • der Unternehmensgründung mit der Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • der Umwandlung in eine neue Rechtsform
  • der Liquidation von Gesellschaften

Darüber hinaus zählt die Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen und Satzungsänderungen zu meinen Aufgaben.

Bei Fragen rund um Rechtsform, Gesellschaftsvertrag und Auflösung stehe ich Ihnen mit meiner Expertise gerne zur Verfügung.