Notar - Erbrecht

Der Notar im Erbrecht
Ihr Wegweiser im Dschungel der Paragraphen

Der Notar im Erbrecht – Ihr Wegweiser im Dschungel der Paragraphen

Das Erbrecht ist recht komplex und für den juristischen Laien nur schwer zu überblicken. Dabei gibt es bei der Nachlassplanung wie im Erbfall vieles zu bedenken. Als Notar mit Fachanwaltschaft im Erbrecht unterstütze ich Sie als Erben bei der Erbauseinandersetzung und kümmere mich um die Ausstellung eines Erbscheins. Erblassern stehe ich bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge durch Testament oder Erbvertrag zur Seite.

Das notarielle Testament ist der beste Weg

Möchten Sie die gesetzliche Erbfolge umgehen, bspw. um eine Erbengemeinschaft zwischen Ihrem Ehegatten und den Kindern zu verhindern? Sind Sie Unternehmer und wollen den Fortbestand Ihres Betriebs nach Ihrem Tod sicherstellen – trotz bestehender Pflichtteilsansprüche? Wollen Sie, dass Ihre Vermögensnachfolge ohne Familienstreit und vermeidbare Steuern vollzogen wird? Dann ist ein Testament zwingend erforderlich!

Dabei bietet Ihnen das öffentliche (notarielle) Testament viele Vorteile:

  • Das notarielle Testament ersetzt im Normalfall den Erbschein, dessen Kosten sogar über denen des notariellen Testaments liegen können.
  • Die Hinterlegung des notariellen Testaments bei Gericht vermeidet die unnötige Suche nach der letztwilligen Verfügung, beziehungsweise verhindert dessen „Verschwinden“.
  • Das notarielle Testament umgeht Fehler in der Nachlassplanung, die in eigenhändigen Testamenten ohne anwaltliche Beratung häufig zu finden sind, so dass der letzte Wille nicht vollumfänglich zum Tragen kommt.
  • Das notarielle Testament ist im gesetzlichen Rahmen so individuell gestaltbar, wie Sie es wünschen.

Während das Testament vor einem Notar erklärt werden kann, muss der Erbvertrag unter notarieller Aufsicht geschlossen werden. Dabei handelt es sich um eine bindende Nachlassregelung zwischen Erblasser und Erben.

Den Nachlass vor ungewolltem Zugriff schützen

Sie möchten mögliche Pflichtteilsansprüche (z.B. nichtehelicher Kinder) deutlich reduzieren bzw. vermeiden? Mit meiner Unterstützung lässt sich dies durch die geschickte Gestaltung des Testaments realisieren.

Darüber hinaus gibt es besondere Testamentsformen, die den Nachlass vor ungewolltem Zugriff schützen:

  • Das Geschiedenentestament sorgt dafür, dass der Ex-Partner nach Ihrem Ableben nicht den Nachlass des gemeinsamen Kindes verwaltet und im Todesfall des Kindes auch nicht dessen gesetzlicher Erbe wird.
  • Das Behindertentestament bzw. das Bedürftigentestament schützt das Erbe vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers, bzw. der Gläubiger Ihrer Erben.

Gerne berate ich Sie als Notar umfassend zu der individuellen Ausgestaltung des Testaments bzw. zu besonderen Testamentsformen!