Der Notar im Erbrecht
Ihr Wegweiser im Dschungel der Paragraphen
Das Erbrecht ist recht komplex und für den juristischen Laien nur schwer zu überblicken. Dabei gibt es bei der Nachlassplanung wie im Erbfall vieles zu bedenken. Als Notar mit Fachanwaltschaft im Erbrecht unterstütze ich Sie als Erben bei der Erbauseinandersetzung und kümmere mich um die Ausstellung eines Erbscheins. Erblassern stehe ich bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge durch Testament oder Erbvertrag zur Seite.
Möchten Sie die gesetzliche Erbfolge umgehen, bspw. um eine Erbengemeinschaft zwischen Ihrem Ehegatten und den Kindern zu verhindern? Sind Sie Unternehmer und wollen den Fortbestand Ihres Betriebs nach Ihrem Tod sicherstellen – trotz bestehender Pflichtteilsansprüche? Wollen Sie, dass Ihre Vermögensnachfolge ohne Familienstreit und vermeidbare Steuern vollzogen wird? Dann ist ein Testament zwingend erforderlich!
Dabei bietet Ihnen das öffentliche (notarielle) Testament viele Vorteile:
Während das Testament vor einem Notar erklärt werden kann, muss der Erbvertrag unter notarieller Aufsicht geschlossen werden. Dabei handelt es sich um eine bindende Nachlassregelung zwischen Erblasser und Erben.
Sie möchten mögliche Pflichtteilsansprüche (z.B. nichtehelicher Kinder) deutlich reduzieren bzw. vermeiden? Mit meiner Unterstützung lässt sich dies durch die geschickte Gestaltung des Testaments realisieren.
Darüber hinaus gibt es besondere Testamentsformen, die den Nachlass vor ungewolltem Zugriff schützen: