Mi(e)teinander Grenzen klären:
das Mietrecht
Im Mietrecht vertrete ich sowohl Mieter/Pächter als auch Vermieter/Verpächter – im privaten wie im gewerblichen Bereich. Um unnötigen Streitigkeiten vorzubeugen, empfehle ich Ihnen eine Beratung vor Vertragsabschluss, bzw. bei Vertragserstellung. Dabei habe ich zum einen Ihre individuellen Bedürfnisse, zum anderen die Eigenarten des jeweiligen Objektes im Blick.
Aber auch mit dem besten Vertrag können Streitigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Tatkräftig setze ich Ihre berechtigten Ansprüche durch und wehre unberechtigte Ansprüche ab.
Mieter, die ihre Miete nicht oder nur zum Teil zahlen, können Sie sich nicht leisten! Daher sollten Sie umgehend handeln, bevor größere Zahlungsrückstände entstehen. Vor allem, wenn Sie eine Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Mieters befürchten, ist höchste Eile geboten, um den Schaden möglichst gering zu halten. Dabei bedarf es spezieller Kenntnisse im Miet-, bzw. Wohnraummietrecht, um einen Mieter wirksam und schnell zur Zahlung oder nach Kündigung zur Räumung zu bewegen. Als Expertin auf diesem Gebiet berate ich Sie umfassend, sodass Sie die prozessualen Möglichkeiten und besonderen Verfahrensarten bestmöglich nutzen können.
Um Ihre Rechte als Mieter zu wahren, unterstütze ich Sie gerne bei:
Das Wohneigentum (WEG), also das Eigentum an einer einzelnen Wohnung, kann – wie jede andere Immobilie – verkauft, verschenkt oder belastet werden. Im rechtlichen Sinne umfasst es drei untrennbare Komponenten:
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann aus einer unbegrenzten Zahl von Miteigentümern bestehen, deren Rechte und Pflichten in Einklang gebracht werden müssen. Dabei haben die unterschiedlichen Interessen der Wohnungseigentümer und divergierende Vorstellungen bezüglich des Gemeinschaftseigentums hohes Konfliktpotential. Mit meiner anwaltlichen Beratung sind Sie auf der sicheren Seite.
Hinzu kommt, dass die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes zu großen Teilen der Auslegung bedürfen. So ist beispielsweise nur geregelt, dass eine ordnungsgemäße Verwaltung vorliegen muss. Eine Definition findet sich hingegen nicht. Vielmehr werden die Begriffe durch die Rechtsprechung weiterentwickelt und unterliegen dem stetigen Wandel. Auch die Unterteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist nicht trennscharf und bedarf der Auslegung.
Aus diesem Grund ist das Wohnungseigentumsrecht auch eine sehr spezielle, für den Laien kaum verständliche Materie. Als Expertin auf diesem Gebiet berate ich Sie gerne ausführlich.
Darf mein Nachbar dieses oder jenes an die Grenze bauen oder pflanzen? Muss ich Lärm, Gerüche, herabfallendes Laub o.ä. vom Nachbargrundstück dulden? Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigt sich das Nachbarrecht. Kurz gesagt: Es regelt die Ausübung der Grundstücksnutzung in Bezug auf die Anlieger. Ich berate Sie gerne zu Ihren Rechten und helfe Ihnen bei deren Durchsetzung.
Die das Nachbarverhältnis regelnden Normen sind sehr zahlreich und über die
Darüber hinaus bereitet dem juristischen Laien deren Auslegung und Anwendung große Probleme. Als Expertin auf diesem Gebiete kläre ich die Rechtslage für Sie, um zum gewünschten Erfolg zu kommen.
Was mit Kleinigkeiten beginnt, kann sich über die Jahre zur „Fehde“ steigern. So fasst man unter dem Begriff der Nachbarstreitigkeit auch persönliche und teils strafbare Auseinandersetzungen in Gestalt von Beleidigung, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung und Körperverletzung zusammen. Der „Tatort Gartenzaun“ beschäftigt dann sogar die Strafgerichte. Das muss nicht sein! Wer von Anfang an sachlich und mit zulässigen Mitteln auf rechtswidrige Handlungen und nicht hinnehmbare Störungen reagiert, verhindert in aller Regel die Eskalation und unterbindet weitere Störungen.
Sollte eine außergerichtliche Einigung am Ende nicht gelingen, muss vor einem Gerichtsverfahren zwingend ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Oft führt dies bereits zu einer sachlichen Aussprache zwischen den Nachbarn und es gelingt dem Schlichter den entscheidenden Kompromiss herbeizuführen. Ein vor dem Schlichter geschlossener Vergleich ist dann gleich einem Urteil vollstreckbar. Scheitert das Schlichtungsverfahren, ist der Weg für das ordentliche Klageverfahren frei und die Ansprüche können mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden.
Neben der rechtlichen Beratung und Vertretung bieten wir Ihnen im Nachbarrecht auch die Möglichkeit der Mediation durch die Rechtsanwältin und zertifizierte Mediatorin Uta Steinbach. Denn: Die Befriedung des Streits und der „normale“ Umgang mit den Nachbarn steht für uns im Vordergrund.