Ärger im Arbeitsverhältnis?
Bewahren Sie Ruhe, reagieren Sie kontrolliert, lassen Sie sich beraten.
Dann sind Sie bei mir als Fachanwalt für Arbeitsrecht genau richtig! Ich berate und vertrete sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Dabei garantieren Ihnen ständige Fortbildungen in diesem Bereich, dass ich stets auf dem neuesten Stand bin. Über die Fachanwaltschaft hinaus bin ich außerdem zertifizierter Fachberater für Kündigungsschutzrecht (VdAA).
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich sowohl für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer als auch für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler tätig. Aus langjähriger Berufserfahrung kenne ich beide Seiten des Arbeitsverhältnisses. Ich weiß, wie die jeweils andere Seite „tickt“, welche Sichtweisen und Handlungsspielräume sie beispielsweise hat. Gerne gebe ich diesen Vorteil an Sie weiter!
Ich vertrete unsere Mandanten bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen vom Kündigungsschutzprozess bis zum Beschlussverfahren. Dabei trete ich bundesweit vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt auf. Im Rahmen der Beratung gewährleiste ich Ihnen eine kontinuierliche und persönliche Betreuung. Während des gesamten Mandats werden Sie – im Gegensatz zu manch größeren Anwaltsfirmen – von EINEM persönlichen Ansprechpartner individuell begleitet.
Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Während das Individualrecht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und einem einzelnen Arbeitnehmer regelt, werden im Kollektivrecht (Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, etc.) Rechtsbeziehungen mehrerer geregelt. Doch kann man diese nicht isoliert betrachten. Ich habe bei der Beurteilung arbeitsrechtlicher Sachverhalte sowohl die individual- als auch die kollektivarbeitsrechtlichen Normen im Blick.
Ob Kündigung, Mobbing im Betrieb, Schwierigkeiten bei der Auslegung des Arbeitsvertrags oder die scheinbar unmögliche Einigung über die Lage des Urlaubs: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verhelfe ich Ihnen zu Ihrem Recht.
Die Basis jedes Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. So nimmt die Beratung „rund um den Arbeitsvertrag“, also von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einen breiten Raum meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ein.
Darüber hinaus begleite ich meine Mandanten – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigung oder Befristung.
Haben Sie eine Kündigung erhalten, überprüfe ich diese für Sie, erhebe bei Erfolgsaussichten Klage und vertrete Sie vor der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Möchten Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, erspart Ihnen die Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen im Vorfeld sowie meine Unterstützung bei der rechtssicheren Formulierung bestenfalls den Arbeitsgerichtsprozess. Sollte es trotz meiner Beratung dazu kommen, vertrete ich Ihre Interessen gerne.
Bei Abfindungsverhandlungen empfiehlt es sich, von Anfang an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Seine erste Aufgabe ist die Bestandssicherheit des Arbeitsverhältnisses und die Wirksamkeit einer ggf. schon ausgesprochenen Kündigung zu beurteilen. Denn: Davon hängt die Höhe der Abfindung ab. Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung kann ich Ihnen hier sofort eine realistische Einschätzung des jeweils Machbaren geben. Darüber hinaus gibt es noch weitere „Stolperfallen“, die Sie mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite umgehen können. So kontrolliere ich gerne für Sie die Angemessenheit und Vollständigkeit der gesamten Abfindungsvereinbarung. Es gilt u.a.: